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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anmeldung und Anzahlung, Vertrag

Ihre Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder per e-mail erfolgen. Ein Platz für die Fastenwoche wird reserviert, sobald die Anzahlung von 100.- € bei der

Raiffeisenbank Adorf
Kto-Nr.: 3627411
BLZ: 78060896

eingegangen ist. Nach Eingang der Anmeldung und Anzahlung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung, sowie Informationen zur Fastenvorbereitung und eine Wegbeschreibung.



§ 2 Restzahlung

10 Tage vor Beginn der Fastenwoche auf das angegebene Konto, oder bei Fastenbeginn in bar.



§ 3 Leistung

Der Umfang der vertraglichen Leistungen und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus der schriftlichen Buchungsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben des Angebots und der Buchungsbestätigung gelten die Angaben der Buchungsbestätigung. Durch den Teilnehmer während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

Programmänderungen begründen keine Ersatzforderungen.

Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistungen.



§ 4 Rücktritt seitens des Teilnehmers

Der Rücktritt ist jederzeit möglich. Entscheidend ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Als Ersatz für bereits getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen wird folgender Anspruch erhoben : Bei Abmeldung bis 14 Tage vor Fastenbeginn wird eine Kostenpauschale von 50 Euro erhoben. Bei Abmeldung ab dem 14.Tag, bei Nichterscheinen oder Abbruch der Fastenwoche wird der Anzahlungsbetrag von 100.-Euro einbehalten. Darüber hinaus werden die Unterbringungskosten, abzüglich einer Kostenersparnis berechnet, sofern keine Ersatzperson gestellt wird. Die Ersatzperson ist dem Veranstalter schriftlich zu benennen. Die Rücktrittskosten können durch eine Versicherung abgesichert werden. Die Reiserücktrittsversicherung kommt zustande durch Überweisung der Prämie. Ein Formular mit Überweisung/Einzahlungsschein kann angefordert werden.



§ 5 Rücktritt seitens des Veranstalters

Bei Ausfall des Seminars wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder Erkrankung des Seminarleiters erstatten wir Ihnen die Anzahlung komplett zurück. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche. Die Teilnehmer werden spätestens 14 Tage vor Reisebeginn darüber informiert Während des Seminars kann der Vertrag fristlos gekündigt werden, wenn ein Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch den Seminarleiter die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.



§ 6 Körperliche Anforderungen

Mit der Anmeldung erklärt die/der Teilnehmende, dass sie/er sich für gesund hält ( ggf. mit Hausarzt abklären) und in eigener Verantwortung an der Fastenwoche teilnimmt und den Veranstalter und Seminarleiter nicht für Schäden irgendwelcher Art haftbar macht.

Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr.



§ 7 Haftung, Haftungsbeschränkung

Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Fremdleistungen entstehen oder die sich aus der Unterbringung im vertraglich vereinbarten Hotel ergeben. Hierfür haftet der Fremdleister entsprechend seinen Geschäftsbedingungen. Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem Fremdleister geltend zu machen. Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Betreuung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter gegenüber dem Teilnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter wegen unerlaubter Handlung und bei Körperschäden sind auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt, in jedem Falle aber auf die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Veranstalters.

Schadensersatzansprüche müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. Danach ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.

Der Gewährleistungsanspruch des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter oder dem Fremdleister ist ausgeschlosssen, wenn der Teilnehmer es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich vor Ort anzuzeigen.



§ 8 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist der Sitz der Firma PSW-Fasten.

Stand: Dezember 2005